Werden aus einen geparkten Kfz Sachen gestohlen, nachdem das Fahrzeug ohne Gewatlanwendung mittels des Keyless-Go-Systems geöffnet wurde, besteht kein Versichierungsschutz in der Hausratversicherung. |
„1.2.1 Welche Gefahren und Schäden sind versichert? (1) Versicherte Gefahren Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Ziffer 1.1.1), die durch (…) - Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat (siehe Ziffer 1.2.3) (…) zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen (Versicherungsfall). (2) Vorliegen eines Versicherungsfalls bei Diebstahlsschäden a) Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gehören oder Ihrem persönlichen Gebrauch dienen, wenn sich diese Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs, nicht aber eines Kfz-Anhängers, entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Keine Entschädigung wird bei Diebstählen aus verschlossenen Kraftfahrzeugen geleistet für (..) - sonstige elektrische (auch batteriebetriebene) Geräte, jeweils einschließlich des Zubehörs. (…) 1.2.3 was ist unter den Gefahren Einbruchdiebstahl und Raub zu verstehen? (1) Definition Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt. (…).“ |
1. | Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.314,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2019 zu zahlen. |
2. | Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 413,64 € an außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2019 zu zahlen. |
Die Klage abzuweisen. |