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„2.1. Für die Dauer von einem Kalenderjahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides haben Sie:
2.1.1. Weiterhin jeweils alle drei Monate (erstmalig zum 15. Januar 2018) regelmäßig Nachweise über die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe für Alkoholabhängige bei der Regierung von Schwaben unaufgefordert vorzulegen.
Die Nachweise müssen dabei mindestens den Namen der Einrichtung, an der die Gespräche stattgefunden haben, und die Anzahl der bisher wahrgenommenen Gesprächstermine enthalten.
2.1.2. Als Nachweis für eine anhaltende Abstinenz jeweils alle zwei Monate (erstmalig zum 15.12.2017) regelmäßig ein Blutbild mit folgenden Laborparametern zu bestimmen und bei der Regierung von Schwaben vorzulegen: Ethylglukuronid (ETG), carbohydrate deficient Transferrin (CDT), GOT, GPT, gamma-GT und Blutbild mit MCV (mittleres corpusculäres Erythrozytenvolumen).
2.1.3. Bis spätestens 1.11.2018 eine weitere fachärztliche Stellungnahme des behandelnden Facharztes für Psychiatrie mit mindestens folgendem Inhalt unaufgefordert bei der Regierung von Schwaben vorzulegen:
Eine Beschreibung des weiteren Krankheitsverlaufs seit dem Jahr 2016 inklusive Prognose über deren voraussichtliche Entwicklung, wobei insbesondere Stellung zu nehmen ist, wie sich das Problembewusstsein, die Krankheitseinsicht, die Beziehungsgestaltung und die Selbstwertproblematik bei Ihnen zwischenzeitlich weiterentwickelt haben. Zusätzlich eine Bewertung Ihrer gesundheitlichen Befähigung zur selbständigen Berufsausübung als „Physiotherapeut“ und „Masseur und medizinischer Bademeister“. Außerdem eine Bewertung, ob aufgrund Ihres gegenwärtigen Gesundheitszustandes weiterhin eine Eigen- und Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann.
2.2. Die Erlaubniserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs.“
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