Eine abhanden gekommene Keyless-Go-Karte kann dem versicherten Fahrzeug auf einfachste Weise zugeordnet werden, wenn die Keyless-Go-Karte gemeinsam mit dem dazugehörigen Fahrzeugschein abhanden gekommen und das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Halteradresse geparkt war. Die Annahme grober Fahrlässigkeit beruht nicht auf dem Abhandenkommen der Keyless-Go-Karte, sondern auf nicht durchgeführten, aber gebotenen Sicherungsmaßnahmen. |