1. |
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt 14.058,84 € zuzüglich Verzugszinsen aus einem Betrag in Höhe von 6.748,16 € seit dem 20.03.2018 sowie aus einem weiteren Betrag in Höhe von 7.310,68 € ab Rechtshängigkeit dieser Klageerweiterung jeweils in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen.
|
2. |
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch dem Grunde nach verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weitere Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung des Hundes … bei dem Verkehrsunfall am 15.11.2017 im …, verursacht durch das Kfz …, zu ersetzen.
|
3. |
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in dieser Angelegenheit (Streitwert 5.709,62 €, 1,5 Geschäftsgebühr, zuzüglich Auslagenpauschale) in Höhe von 551,00 € freizustellen.
|