Erfüllt eine Tat zwei Fahrverbotsregeltatbestände, kommt es nicht automatisch zu einem zweimonatigen Fahrverbot. Es kommt aber dann einer Erhöhung über einen Monat hinaus in Betracht, wenn gewichtige Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass ein Fahrverbot von einem Monat nicht ausreicht, um ihn nachhaltig zu beeindrucken.
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