Übersieht eine 79-jährige Kfz-Führerin bei einer nicht abgedeckten nicht im Betrieb befindlichen Hauptampel das Rotlicht einer seitlich etwas ungeschickt aufgestellten Baustellenampel, dann kann trotz des durch den Rotlichtverstoß verursachten Unfalls von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden. |