Die Wertung des Dienstherrn, dass aufgrund einer einmaligen Trunkenheitsfahrt berechtigte Zweifel an der persönlichen und charakterlichen Eignung als Polizeikommissaranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf bestehen, ist im vorliegenden Einzelfall zu beanstanden.
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den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 29.10.2020 abzuändern und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Entlassungsbescheid des Antragsgegners vom 10.09.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.01.2021 wiederherzustellen. |