Der Betroffene eines Bußgeldverfahrens einer verkehrsrechtlichen Anordnung het grundsätzlich einen Anspruch auch diejenigen Messunterlagen, die sich zwar nicht in der der Akte befinden, jedoch für seine Verteidigung von Bedeutung sein können; dies gilt insbesondere für Beschilderungspläne..und verkehrsrechtliche Anordnungen.
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