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Der BGH hat den Schuldspruch des Landgerichts hinsichtlich der strafrechtlichen Bewertung der Verwendung eines Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug bei einem versuchten Diebstahl durch Rammen einer Schaufensterscheibe sowie der Strafbarkeit der Kennzeichenentwendung und -anbringung geändert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |