|
Die Beweiswürdigung des Landgerichts zur Verneinung des voluntativen Elements des bedingten Tötungsvorsatzes bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge ist lückenhaft und widersprüchlich. Es kann nicht gleichzeitig festgestellt werden, dass der Angeklagte eine Gefährdung von Gesundheit und Leben billigend in Kauf nahm, aber darauf vertraute, dass es nicht zu einem Unfall kommen werde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |