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Die Aktivlegitimation einer Verrechnungsstelle für den Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten kann nicht bejaht werden, wenn die Weiterabtretung des Anspruchs vom Sachverständigen an die Verrechnungsstelle sich auf die "vorstehend vereinbarte Forderung" bezieht und damit nur der werkvertragliche Vergütungsanspruch des Sachverständigen, nicht aber der gesetzliche Schadensersatzanspruch der Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer erfasst wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |