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Bei der Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums bestehen für Fahrerlaubnisinhaber gesteigerte Mitwirkungspflichten bei der Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere bei Umständen aus der eigenen Lebenssphäre wie dem Drogenkonsum oder der Behauptung einer unbewussten Aufnahme. Dies gilt auch für den Vortrag, so viele mohnsamenhaltige Lebensmittel verzehrt zu haben, dass dies zu auffälligen Werten für Morphin und Codein im Blut geführt habe. Die generell bestehende Möglichkeit, dass Morphin- und Codeinwerte im Blut auf dem Verzehr größerer Mengen Mohnsamen beruhen können, genügt als solche nicht, um ohne Weiteres davon auszugehen, dass die Werte auf Mohnsamen- statt auf Betäubungsmittelkonsum zurückzuführen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |