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Eine E-Zigarette mit Display und Einstellungsmöglichkeiten, deren Funktionalität durch Tippbewegungen zur Einstellung der Dampfstärke in Anspruch genommen wird, stellt ein elektronisches Gerät mit Berührungsbildschirm im Sinne von § 23 Abs. 1a S. 2 StVO dar. Jedenfalls dient ein solches Gerät der Information, indem es die gewählte Dampfstärke ausweist und deren Veränderung anzeigt. Das Tippen auf das Display zur Veränderung des Stärkegrads der E-Zigarette ist ein verbotswidriges "Benutzen" im Sinne von § 23 Abs. 1a S. 1 StVO. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |