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Eine Gutachtenanordnung zur Fahreignung kann sich nach einer Alkoholfahrt mit einem erlaubnisfreien Kraftfahrzeug (Mofa) auch auf die Eignung zum Führen sämtlicher erlaubnisfreier Fahrzeuge (einschließlich nicht-motorisierter) beziehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die festgestellte Blutalkoholkonzentration auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr hinweist, sodass eine weitere Differenzierung zwischen erlaubnisfreien Kraftfahrzeugen und muskelbetriebenen Fahrzeugen aus Verhältnismäßigkeitserwägungen nicht zwingend angezeigt ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |