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Die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens über eine Fahrprobe und die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung des Gutachtens sind rechtswidrig, wenn sich aus dem zugrunde liegenden Vorfall keine hinreichenden Anhaltspunkte für Zweifel an der Befähigung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |