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1. Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen. 2. Die Anregung, ein Sachverständigengutachten einzuholen, ersetzt einen förmlichen Beweisantrag auch nicht bei Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |