|
Eine als "völlig verwirrend" bezeichnete Beschilderung, die eine Geschwindigkeitsreduktion auf 60 km/h und ein Überholverbot für Lkw und Busse anordnet, begründet keinen Verbotsirrtum, wenn sie einfach und klar verständlich ist. Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehen will, auf denen Verhaltensregeln angezeigt werden, entscheidet sich bewusst und gewollt dazu, Regelungen und Verkehrssituation zu ignorieren. Ein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots wegen beruflicher Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis ist nur bei einer Härte ganz außergewöhnlicher Art gerechtfertigt, die zum belastbar nachgewiesenen Verlust des Arbeitsplatzes oder zur Existenzgefährdung führen würde und nicht durch zumutbare eigene Kompensationshandlungen vermieden werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |