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Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort im Bezirk des Landgerichts Zwickau besteht kein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für die Anordnung eines Fahrerlaubnisentzuges, wenn die Schadenshöhe unter 2.500 EUR liegt. Ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht angebracht, wenn spätestens in der Berufungsinstanz der Entzug der Fahrerlaubnis aufgehoben wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |