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Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) kann nach einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis und deren Neuerteilung auf § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG in analoger Anwendung gestützt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber vor der Neuerteilung an einem Aufbauseminar teilzunehmen hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |