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Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass einem Kläger nach einem Verkehrsunfall Verdienstausfall bis zum Regelrentenalter zusteht, wenn er unfallbedingt seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde. Der Verdienstausfall ist auf Basis eines hypothetisch erzielbaren Monatsnettoeinkommens zu berechnen, das sich jährlich erhöht, abzüglich ersparter Aufwendungen und des Nettobetrags der Erwerbsminderungsrente. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |