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Die Fahrerlaubnisbehörde darf auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen, wenn ein ärztliches Gutachten aufgrund mangelnder Mitwirkung des Fahrerlaubnisinhabers, insbesondere durch Verweigerung einer Stellungnahme zu einem Drogenbesitz, nicht verwertbar ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |