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Ist ein Entbindungsantrag vom persönlichen Erscheinen ggf. nicht rechtzeitig vor dem Termin gestellt worden, kann der Betroffene dennoch davon ausgehen, dass sein Antrag Berücksichtigung finden würde, wenn der Verteidiger kurze Zeit nach Übersendung des Antrages die zuständige Serviceeinheit telefonisch über den übermittelten Antrag informiert hat und dies in der Rechtsbeschwerdebegründung auch versichert. Eine Nichtentscheidung über einen solchen Antrag verletzt das rechtliche Gehör des Betroffenen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |