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Ein Fahrzeug, das unberechtigt auf einem ausschließlich Carsharing-Fahrzeugen vorbehaltenen Parkplatz steht, wird wie in einem absoluten Halteverbot betrachtet. Das Abschleppen ist in der Regel verhältnismäßig, da die Funktion dieser Parkplätze nur bei ständiger Freihaltung gewährleistet ist; eine konkrete Behinderung eines Carsharing-Fahrzeugs ist nicht erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |