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Das in Fahrerlaubnisverordnung und Begutachtungsleitlinien vorgesehene strenge Kontrollregime bei Schlafapnoe setzt voraus, dass der Betroffene unbehandelt an übermäßiger Tagesmüdigkeit leidet. Rechtsverordnung und Leitlinien geben allein regelmäßige ärztliche Kontrollen in fest definierten Abständen vor, nicht zwingend jedoch eine Nachbegutachtung. Es bestehen Bedenken, ob eine Nachbegutachtung im Wege der Auflage verfügt werden darf, da insoweit die Beibringungsanordnung als gesetzlich vorgesehenes und geeigneteres Instrument erscheint. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |