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Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde ist rechtmäßig, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer rechtmäßigen Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen Aggressionsdelikten im Straßenverkehr nicht nachkommt. Die Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils, das ein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängt, steht der Anordnung eines Fahreignungsgutachtens nicht entgegen, wenn das Strafgericht die Frage der Kraftfahreignung nach § 69 StGB nicht umfassend und abschließend geprüft hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |