|
Ein Pkw-Kaufvertrag kann als Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht begründen, wenn er ausschließlich mit Fernkommunikationsmitteln zustande kommt und der Verkäufer ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem vorhält. Dies gilt auch, wenn der Käufer das Fahrzeug persönlich abholt und keine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |