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Die Feststellungen zur Schadenshöhe im Urteil dürfen nicht unter Verstoß gegen § 261 StPO getroffen werden, wenn die Überzeugung von den Reparaturkosten nicht aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpft wurde. Ein Unfall, bei dem ein Einkaufswagen auf einem allgemein zugänglichen Supermarktparkplatz gegen ein geparktes Fahrzeug rollt und dieses beschädigt, stellt einen Unfall im Straßenverkehr im Sinne des § 142 StGB dar, wenn ein straßenverkehrsspezifischer Gefahrenzusammenhang gegeben ist, auch wenn der Unfall nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung eines Fahrzeugs steht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |