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Die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wegen Drogenkonsums (Amphetamin, THC-Carbonsäure) ist bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden. Der nachgewiesene einmalige Konsum von "harten Drogen" wie Amphetamin lässt die Fahreignung entfallen, unabhängig von einer Verkehrsteilnahme und der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |