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Ein Leasingunternehmen, das sich mit dem An- und Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen befasst, muss im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei der Restwertbestimmung eines Totalschadens auch überregionale Angebote oder Internet-Restwertbörsen in Anspruch nehmen. Macht die Leasingnehmerin Ansprüche der Leasinggeberin als Eigentümerin des Unfallfahrzeugs geltend, muss sie sich deren Erkenntnismöglichkeiten und einen daraus resultierenden Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot zurechnen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |