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Ist die Rotlichtzeit von einer Anlage des Typs Traffipax Traffiphot III nicht direkt an der Haltelinie gemessen worden, sondern erst beim Überfahren der ersten Induktionsschleife, so stellt die auf dem ersten Foto eingeblendete Rotlichtzeit nicht die vorwerfbare Rotzeit dar. Die Zeit zwischen Überschreiten der Haltelinie und dem Erreichen des ersten Messpunkts muss abgezogen werden, um die rechtlich relevante vorwerfbare Rotlichtzeit zu erhalten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |