Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Rotlichtverstöße allgemein im Straf- und OWi-Recht




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Notwendige Feststellungen
-   Vorsätzliche Begehung?
-   Rotlichtnachweis durch stationäre Kamera
-   Dauerrotlichtkreuz auf Fahrstreifen
- Rotlichtverstoß zusammen mit anderen Verstößen
-   Beweiswürdigung / Zeugen
-   Fahrverbot



Einleitung:


Die Missachtung roten Ampellichts ist äußerst gefahrenträchtig und wird daher durch vielfach stationär installierte Messgeräte kontrolliert und streng geahndet.

Bieten die Pufferzeiten zwischen dem Umschalten der einzelnen Ampeln noch einen gewissen Schutzbereich vor Kreuzungskollisionen mit dem Querverkehr oder mit Verkehrsteilnehmern, die die Fahrbahn überschreiten, entfällt diese Schutzfunktion beim sog. qualifizierten Rotlichtverstoß, bei dem daher auch in der Regel zusätzlich ein Fahrverbot verhängt wird.

Problematisch ist der Nachweis eines Rotlichtverstoßes durch subjektive Beweismittel wie beispielsweise die Wiedergabe von Zeugenbeobachtungen. Die Rechtsprechung hat hier des öfteren besser für derartige Beobachtungen qualifizierte Zeugen - wie z. B. erfahrene oder speziell zur Beobachtung von Rotlichtverstößen abgestellte Polizeibeamte - bei der Beweiswürdigung "bevorzugt". Es wird befi der Wertung von Zeugenbeobachtungen stets auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommen. Auch wird das Gericht die Details einer Zeugenaussage besonders würdigen müssen. Verstärkt gilt dies, wenn Zeugenaussagen sogar für die Annahme eines sog. qualifizierten Rotlichtverstoßes genügen sollen (Feststellung der Rotlichtdauer durch "inneres Zählen").

Des weiteren kommt es auch sehr darauf an, von wo aus die entsprechenden Beobachtungen gemacht worden sind (Sichtbarkeit der betreffenden Ampel aus dem Quer- oder Gegenverkehr?).

Zu größerer Sicherheit bei der Beurteilung gelangt das Gericht dann, wenn Zeugenbeobachtungen zusätzlich durch einen Ampelschaltplan verifiziert werden können.


- nach oben -



Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Rotlichtverstöße

Der Nachweis eines Rotlichtverstoßes

Der Nachweis eines Rotlichtverstoßes durch Schätzungen von Polizeibeamten

Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als 1 Sek. Rot)

Toleranzabzüge beim Messen von qualifizierten Rotlichtverstößen

Rotlichtverstoß und Fahrverbot

Die maßgeblichen Ampeln für den Verkehr auf Sonderfahrstreifen

Rotes Ampellicht / Stoppschild und grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

- nach oben -



Allgemeines:


KG Berlin v. 16.01.2006:
Zu den Voraussetzungen, unter denen bei einem Rotlichtverstoß von vorsätzlicher Tatbegehung ausgegangen werden kann.

OLG Hamm v. 26.04.2005:
Die qualifizierte Missachtung einer auf die Farbfolge Rot-Gelb beschränkten Lichtzeichenanlage im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr. 3 StVO (sog. Bedarfsampel) ist unter den Bußgeldtatbestand der lfd. Nr. 132.2 BKatV zu subsumieren.

OLG Braunschweig v. 21.10.2005:
Die Gelbphase bei Ampelanlagen muss bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h 4 Sekunden umfassen. Eine Gelbphase von 3 Sekunden ist zu kurz bemessen und führt dazu, dass der Betroffene nur wegen eines einfachen Rotlichtverstoßes belangt werden kann.

AG Landstuhl v. 24.02.2011:
Zur Feststellung eines einfachen - unqualifizierten - Rotlichtverstoßes kann die glaubhafte Aussage eines erfahrenen Polizeibeamten genügen, wenn dieser sichere Feststellungen aus seiner Stellung im Querverkehr machen konnte.

- nach oben -



Notwendige Feststellungen:


Notwendige und überflüssige Feststellungen für einen Rotlichtverstoß

- nach oben -



Vorsätzliche Begehung?


Annahme von Vorsatz bei Rotlichtverstößwn

- nach oben -



Rotlichtnachweis durch stationäre Kamera:


OLG Hamm v. 07.07.2006:
Bei der automatischen Rotlichtüberwachung bedarf es seitens des Tatrichters der Mitteilung der Entfernung der Induktionsschleife von der Haltelinie, ggf. - soweit vorhanden - sogar die Entfernung einer zweiten Induktionsschleife von der ersten und der jeweils auf den 2 Messfotos eingeblendeten Messzeiten.

OLG Frankfurt am Main v. 06.08.2008:
Bei der Verwendung eines stationären standardisierten Messverfahrens zum Beleg eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes reicht es grundsätzlich aus, die Nettorotzeit und das Überfahren der Fluchtlinie der Kreuzung mitzuteilen; ein Toleranzabzug muss nicht mitgeteilt werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass bei einem üblichen Abzug von 0,4 Sekunden die Nettorotlichtzeit unter einer Sekunde liegt.

OLG Schleswig v. 02.04.2014:
Der Einsatz Gerätes Traffiphot-III stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren dar. genügt mithin, wie allgemein beim Einsatz standardisierter Messverfahren, die Angabe des konkret verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses, sowie eines etwaigen zu beachtenden Toleranzwertes. Der Tatrichter ist zu weiteren Darlegungen hinsichtlich des Messverfahrens und -ablaufes in den Urteilsgründen nicht verpflichtet. Allerdings bedarf es zumindest der Angabe der wesentlichen Anknüpfungstatsachen wie des Abstands zwischen Haltelinie, erster und zweiter Induktionsschleife sowie der Rotlichtzeiten bei Überfahren der ersten und zweiten Induktionsschleife. Ohne diese Darlegungen lässt sich für das Rechtsbeschwerdegericht die Berechnung der Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie nicht nachvollziehen. Etwas anderes gilt lediglich für den Fall, dass die Induktionsschleife in der Haltelinie selbst angebracht wäre. Dann wären Messzeit und der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie identisch. Aber auch in diesem Falle wäre der Tatrichter gehalten, sowohl die Messzeit als auch den Lageort der Sensorschleife im Urteil darzulegen.



- nach oben -



Dauerrotlichtkreuz auf Fahrstreifen:


Dauerrotlicht „rote gekreuzte Schrägbalken“



- nach oben -



Rotlichtverstoß zusammen mit anderen Verstößen:


Tateinheit - Tatmehrheit - mehrere Verstöße auf einer Fahrt

OLG Celle v- 07.02.2011:
Besteht zwischen zwei Verkehrsverstößen ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang, so liegt eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO vor. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn der Zeitraum zwischen einem Rotlichtverstoß und der Missachtung eines Überholverbots maximal 120 Sekunden beträgt.



- nach oben -



Beweiswürdigung / Zeugen:


Die Beweiswürdigung in Straf- und Bußgeldsachen

Zeugenbeweis

KG Berlin v-11.04.2016:
Ein Betroffener kann auch dann aufgrund einer Zeugenbekundung verurteilt werden (hier: wegen eines Rotlichtverstoßes), wenn sich der Zeuge an den konkreten Vorfall nicht erinnern kann. Voraussetzung hierfür ist, dass seine früheren Angaben - etwa durch Vorhalt - in die Hauptverhandlung eingeführt werden und der Zeuge bestätigt, sie in den niedergelegten Form getätigt oder überprüft zu haben (Anschluss BGH, 12. Dezember 1989, 5 StR 495/89, StV 1990, 485). Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Beweisperson - wie hier - kein Zufallszeuge ist, sondern sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit der Beobachtung gleichförmiger Vorgänge befasst.

- nach oben -



Fahrverbot:


Stichwörter zum Thema Fahrverbot

Das Fahrverbot bei Rotlichtverstößen

BayObLG v. 07.07.2025:
Zur Reichweite des durch Rotlicht geschützten Kreuzungsbereichs; Einbeziehung von Fußgänger- und Fahrradfurten

OLG Köln v. 29.11.2024:
Zur Berechnung der Rotlichtzeit bei Rotlichtverstoß: Rückrechnung bei Messung nicht direkt an der Haltelinie erforderlich

Amtsgericht Dortmund v. 11.04.2024:
Zum Fahrverbot bei Rotlichtverstoß für Rentner und zur Bedeutung von Hinweismeldungen des Messgerätes Poliscan FM1

OLG Brandenburg v. 14.04.2022:
Rotlichtverstoß auf Linksabbiegerspur bei anschließendem Fahrspurwechsel; Qualifikation trotz Grün für Geradeausspuren

KG v. 24.01.2022:
Rotlichtverstoß bei Einfahrt in die Kreuzung bei Grün und Weiterfahrt bei Rot nach verkehrsbedingtem Halt

OLG Düsseldorf v. 13.07.2020:
Mangelhafte Feststellungen und Beweiswürdigung bei Rotlichtverstoß

Amtsgericht Dortmund v. 15.12.2022:
Rotlichtverstoß: Freispruch bei Messung außerhalb des offiziellen Einsatzzeitraums des Messgeräts

KG v. 24.07.2019:
Zur Annahme von Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an komplexer Kreuzung und Bedeutung eines zweiten Ampelregisters

Amtsgericht Dortmund v. 08.10.2018:
Zum einfachen Rotlichtverstoß bei fehlender Feststellung der Rotlichtdauer über eine Sekunde

Amtsgericht Köln v. 23.04.2026:
Zur Bestechlichkeit eines städtischen Außendienstmitarbeiters bei der Aufklärung eines Rotlichtverstoßes und zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

OLG Düsseldorf v. 05.01.2021:
Zur Heranziehung von Google Maps/Earth Luftbildaufnahmen als Quelle für allgemeinkundige Tatsachen zu örtlichen Gegebenheiten

OLG Hamm v. 18.07.2019:
Zur Beweiswürdigung visueller Entfernungs- und Zeitschätzungen sowie Internet-Messfunktionen bei Rotlichtverstößen

Amtsgericht Velbert v. 19.12.2019:
Rotlichtverstoß und Haftung bei Kreuzungsunfall: Vertrauensgrundsatz bei Grünlicht und Unvermeidbarkeit der Kollision

Oberverwaltungsgericht NRW v. 07.03.2019:
Zur Tatmehrheit von Rotlichtverstoß und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort bei der Punkteberechnung nach StVG a.F.

OLG Hamm v. 16.12.2016:
Zur Beweiswürdigung bei Zeugenaussagen über Rotlichtverstoß und Vorfahrtverletzung an einer durch Verkehrszeichen geregelten Einmündung

Amtsgericht Aachen v. 05.04.2024:
Rotlichtverstoß: Messung der Rotlichtzeit und Anwendung der PTB-Anforderung 18.14 für Traffipax Traffiphot III

OLG Düsseldorf v. 31.05.2024:
Anforderungen an die Feststellungen zur Rotlichtdauer bei qualifiziertem Rotlichtverstoß durch Zeugenaussagen

OLG Köln v. 04.01.2024:
Zur fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigengutachten zur Ampelschaltung bei Rotlichtverstoß

Amtsgericht Bielefeld v. 06.07.2021:
Zur Fahrereigenschaft bei Rotlichtverstoß: Lichtbildvergleichsgutachten mit Prädikat 'wahrscheinlich identisch' und weitere Umstände

Amtsgericht Detmold v. 20.02.2019:
Beweiswürdigung bei Rotlichtverstoß: Überführung durch Zeugenaussage trotz Bestreitens des Betroffenen

Amtsgericht Aachen v. 18.10.2018:
Ausnahmsweises Absehen vom Fahrverbot bei fahrlässigem Rotlichtverstoß mit Unfallfolgen

OLG Düsseldorf v. 17.05.2018:
Zur Beweiswürdigung der Rotlichtdauer bei qualifiziertem Rotlichtverstoß (> 1 Sekunde)

OLG Hamm v. 08.02.2018:
Zur Überprüfbarkeit von Feststellungen zur Dauer eines Rotlichtverstoßes und zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Richtungswechsel im Kreuzungsbereich

OLG Hamm v. 24.10.2017:
Zur Beweiswürdigung bei qualifiziertem Rotlichtverstoß durch Schätzung von Polizeibeamten ohne technische Hilfsmittel

OLG Hamm v. 17.08.2017:
Erforderliche Feststellungen bei außerörtlichen Rotlichtverstößen mit Geschwindigkeitsbegrenzung (60/70 km/h)

OLG Düsseldorf v. 16.02.2017:
Anforderungen an die Beweiswürdigung zur Rotlichtdauer bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

Landgericht Siegen v. 01.12.2021:
Zur Haftung bei Rotlichtverstoß und Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall mit Totalschaden

OLG Hamm v. 16.02.2016:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver über vierspurige Straße

Landgericht Düsseldorf v. 13.12.2016:
Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich: Alleinige Haftung bei Rotlichtverstoß als unechter Nachzügler

OLG Köln v. 07.08.2015:
Rotlichtverstoß bei Spurwechsel von Grün- auf Rotlichtspur in der Kreuzung

Amtsgericht Solingen v. 28.05.2015:
Wirksamkeit der Kündigung eines Kfz-Versicherungsvertrags und Leistungskürzung bei Rotlichtverstoß

Amtsgericht Köln v. 02.07.2015:
Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde: Reduzierung der Geldbuße und Absehen vom Fahrverbot

Amtsgericht Köln v. 02.07.2015:
Rotlichtverstoß unter einer Sekunde: Reduzierung des Bußgeldes und Absehen vom Fahrverbot

Amtsgericht Lüdinghausen v. 22.09.2014:
Zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes bei Zeitschätzung durch Polizeibeamte

OLG Hamm v. 15.08.2013:
Zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Rotlichtverstoß für Linksabbieger und nachfolgender Kollision

OLG Hamm v. 02.07.2013:
Kein Rotlichtverstoß bei Umfahrung einer Ampel über ein Tankstellengelände

OLG Köln v. 19.03.2012:
Zur Haftung bei Rotlichtverstoß eines Fußgängers und der Betriebsgefahr eines Kleintransporters

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 29.11.2012:
Zur sofortigen Vollziehung der Anordnung eines Aufbauseminars nach Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad in der Probezeit

OLG Hamm v. 08.11.2007:
Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes bei Zeugenschätzung der Rotlichtzeit

Landgericht Düsseldorf v. 09.02.2007:
Grobe Fahrlässigkeit beim Rotlichtverstoß: Anforderungen an das Augenblicksversagen und Freistellung des Versicherers

OLG Düsseldorf v. 26.02.2007:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

OLG Düsseldorf v. 26.02.2007:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

Landgericht Arnsberg v. 25.01.2005:
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei grob fahrlässigem Rotlichtverstoß; keine Entlastung durch versperrte Sicht oder Baustelle.

OLG Hamm v. 10.01.2006:
Zur Beweiswürdigung bei Rotlichtverstoß und Beginn der Rechtsbeschwerdefrist bei fehlerhafter Urteilszustellung

OLG Hamm v. 29.04.2005:
Zur Verneinung subjektiv grob fahrlässigen Verhaltens bei Rotlichtverstoß durch Irritation bei Kaskoversicherung

OLG Hamm v. 16.10.2007:
Zur Haftungsverteilung bei Rotlichtverstoß beider Unfallbeteiligter und Geschwindigkeitsüberschreitung des Lkw-Fahrers

OLG Hamm v. 24.09.2007:
Anforderungen an Feststellungen zum qualifizierten Rotlichtverstoß ohne technische Messung

OLG Hamm v. 30.08.2007:
Fahrlässiger Rotlichtverstoß: Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs

- nach oben -



Datenschutz    Impressum