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Die Beschwerde gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist zurückzuweisen, wenn der Antragsteller nach Anzeichen altersbedingter Fahrungeeignetheit (unsichere Fahrweise, verwirrter Eindruck) der Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nicht nachkommt. Der Streitwert für beide Rechtszüge wird auf jeweils 6.250,- EUR festgesetzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |