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Eine Rechtsbeschwerdebegründung ist unzulässig, wenn der Rechtsanwalt nicht die volle Verantwortung für ihren Inhalt übernimmt. Eine Formulierung wie 'Der Antrag…wird auf Wunsch des Antragsstellers wie folgt begründet' deutet auf eine solche fehlende Verantwortung hin und macht die Begründung unzulässig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |