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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Ablehnung eines Sachverständigengutachtens zu einem Geschwindigkeitsmessgerät (Leivtec XV3) wegen fehlender Speicherung von Rohmessdaten richtete, nicht zur Entscheidung angenommen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |