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Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist rechtswidrig, wenn die Behörde trotz der Berufung des Halters auf sein Zeugnisverweigerungsrecht keine auf der Hand liegenden Ermittlungsmaßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers ergriffen hat. Die Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht führt nicht automatisch zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers, insbesondere wenn das Tatfoto einen jungen Mann zeigt und eine Melderegisterauskunft oder ein Lichtbildabgleich mit Söhnen des Halters möglich gewesen wäre. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |