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Amtsgericht Gotha v. 09.04.2025: Anspruch auf Zugang zu Informationen im Bußgeldverfahren; Rohmessdaten




Das Amtsgericht Gotha (Urteil vom 09.04.2025 - 9 AR 13/25 OWi) hat entschieden:

   Aus dem Recht auf faire Verfahrensgestaltung im Bußgeldverfahren ergibt sich grundsätzlich ein Anspruch des Betroffenen gegenüber der Bußgeldbehörde auf Zugang zu den bei ihr vorhandenen, nicht zur Akte gelangten Informationen, die aus Sicht des Betroffenen für die Beurteilung der Erfolgsaussichten seiner Verteidigung bedeutsam sein können. Rohmessdaten gehören nicht dazu.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Einlassungen des Betroffenen im Bußgeldverfahren


Gründe:


1. Aus dem Recht auf faire Verfahrensgestaltung im Bußgeldverfahren ergibt sich grundsätzlich ein Anspruch des Betroffenen gegenüber der Bußgeldbehörde auf Zugang zu den bei ihr vorhandenen, nicht zur Akte gelangten Informationen, die aus Sicht des Betroffenen für die Beurteilung der Erfolgsaussichten seiner Verteidigung bedeutsam sein können

2. Rohmessdaten gehören nicht dazu Hier können Sie den Beschluss herunterladen: als PDF-Dokument Zum Lesen eines PDF-Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader. Sie können ihn sich hier kostenlos herunterladen!

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