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Das angefochtene Urteil unterliegt der Aufhebung, weil es unter Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) auf verfahrensfehlerhafter Grundlage ergangen ist. Das Amtsgericht hat zu Unrecht den Antrag der Verteidigung auf Aussetzung der Hauptverhandlung zum Erhalt der nicht bei den Akten befindlichen weiteren Messunterlagen (jedenfalls der Token-Datei und Passwort zum Messgerät) abgelehnt, die für die eigenständige sachverständige Prüfung des Tatvorwurfs benötigt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |