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Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt, wonach der Kläger nicht aktivlegitimiert ist, da die Abtretung der Ansprüche auf Schadensersatz wegen angefallener Sachverständigenkosten unwirksam ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |