|
Eine Verfahrensrüge wegen verweigerter Einsichtnahme in Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessung kann keinen Erfolg haben, wenn das Zugangsgesuch nicht in der Hauptverhandlung erneuert wurde. Eine Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verletzung von Verteidigungsrechten durch einen Gerichtsbeschluss in der Hauptverhandlung voraus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |