|
Eine formularmäßige Abtretungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten erfüllungshalber abtritt, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sich ihr nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit entnehmen lässt, wann eine Rückabtretung erfolgt und welche Rechte und Pflichten des Vertragspartners damit verbunden sind. Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist verpflichtet, die Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |