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1. Die Feststellung von Amphetamin im Blut kann nicht durch die Behauptung widerlegt werden, sie sei auf die Einnahme von Schmerzmitteln mit dem Wirkstoff Metamizol zurückzuführen, wenn einer sachverständigen Auskunft zu entnehmen ist, dass das angewandte Testverfahren zwischen den Stoffgruppen unterscheiden kann. 2. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass der Wirkstoff Metamizol die Ergebnisse eines Bluttests auf Amphetamin verfälschen könnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |