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Die Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss formgerecht erfolgen. Bei elektronischer Übermittlung über einen sicheren Übermittlungsweg ist eine einfache Signatur, d.h. die Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, auch dann zu verlangen, wenn im verwendeten Briefkopf nur ein Rechtsanwalt ausgewiesen ist. Die bloße Berufsbezeichnung 'Rechtsanwalt' genügt nicht, da die Signatur sicherstellen soll, dass die unterzeichnende Person als diejenige erkennbar ist, welche für den Inhalt des Schreibens Verantwortung übernimmt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |