Die Bevollmächtigung eines Verteidigers bedarf keiner bestimmten Form. Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, ob aus der Gesamtheit der - auch äußeren - Umstände auf das Vorliegen einer Verteidigungsvollmacht geschlossen werden kann.
Hat der Verteidiger mitgeteilt, dass er von der Betroffenen beauftragt worden sei, eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert und gleichzeitig Akteneinsicht beantragt, in der Folgezeit Einspruch eingelegt, Fristverlängerung beantragt, den Einspruch mehrmals begründet, beantragt, die Betroffene vom Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden und ist dann schließlich auch in der Hauptverhandlung für die Betroffene - weiterhin ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht - erschienen, so sind dies typische Verteidigertätigkeiten, so dass auch die Zustellung des Bußgeldbescheides an ihn die Verjährung wirksam unterbrochen hat.
OLG Rostock v. 29.04.2003:
Die auf der Vollmachtsurkunde vorgenommene Beschränkung der Zustellung ist unwirksam; eine trotz dieser Einschränkung nur an den Verteidiger vorgenommene Zustellung ist wirksam und unterbricht die Verjährung.
OLG Hamm v. 27.11.2003:
Die Zustellung des Bußgeldbescheides an den bevollmächtigten Rechtsanwalt, dem nur eine außergerichtliche Vollmacht ohne Zustellungsvollmacht erteilt ist, unterbricht nicht die Verfolgungsverjährung.
OLG Rostock v. 20.04.2004:
Die gesetzliche Fiktion der Zustellungsvollmacht des § 51 Abs. 3 OWiG führt dazu, dass ein Bußgeldbescheid an den gewählten Verteidiger auf Grund er diesem erteilen rechtsgeschäftlichen Vollmacht auch dann wirksam ist, wenn sich keine schriftliche Vollmacht bei den Akten befindet.
OLG Dresden v. 10.05.2005:
§ 51 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 OWiG (§ 145a StPO) begründet eine gesetzliche Zustellungsvollmacht des Wahlverteidigers, die durch den Betroffenen (Beschuldigten) nicht von vornherein eingeschränkt oder vollständig entzogen werden kann.
OLG Brandenburg v. 23.05.2005:
Befindet sich in der Bußgeldakte nur eine zur außergerichtlichen Vertretung ermächtigende Vollmacht ohne Hinweis auf die Verteidigungsbefugnis, ist die Zustellung des Bußgeldbescheides nur an den Rechtsanwalt nicht wirksam und unterbricht nicht die Verjährung.
OLG Dresden v. 15.01.2007:
Die Bevollmächtigung bedarf keiner bestimmten Form. Es kann deshalb auch aus den äußeren Umständen auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden. Es ist daher unbeachtlich, wenn die gewählte Form der Vollmachtsurkunde erkennbar dazu dienen soll, eine förmliche Zustellung des Bußgeldbescheides an den Betroffenen zu vermeiden, um anschließend zu einem geeigneten Zeitpunkt die Stellung als Verteidiger zu bestreiten und sich auf eine vermeintlich eingetretene Verfolgungsverjährung zu berufen.
OLG Zweibrücken v. 08.04.2008:
Ist der Rechtsanwalt im Ordnungswidrigkeitenverfahren von Anfang an zweifelsfrei als Verteidiger aufgetreten und hat Akteneinsicht verlangt, ist die Zustellung eines Bußgeldbescheids an ihn auch ohne Zustellungsvollmacht wirksam. Eine entgegenstehende Wortfassung der Vollmacht rechtfertigt keine andere Beurteilung, wenn dass Bußgeldverfahren dadurch sabotiert werden soll, dass eine förmliche Zustellung an den Rechtsanwalt und nicht an den Betroffenen erfolgt, um danach die (anfängliche) Stellung als Verteidiger zu bestreiten und sich auf eine Verfolgungsverjährung zu berufen.
OLG Karlsruhe v. 01.07.2008:
Hat ein Rechtsanwalt gegenüber der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren eine als „außergerichtlich“ bezeichnete Vollmacht vorgelegt (sog. „Verjährungsfalle“), so ist die Zustellung des Bußgeldbescheids an ihn dennoch als wirksam anzusehen (§ 51 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 OWiG), wenn er gleichzeitig oder im folgenden eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen ausübt.
KG Berlin v. 17.03.2009:
Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um einen Rechtsanwalt, so darf im Hinblick auf dessen Stellung als Organ der Rechtspflege gemäß § 1 BRAO der Nachweis der Bevollmächtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nur ausnahmsweise aus besonderem Anlass gefordert werden. Wird in einer Vollmacht eines Anwalts seine Zuständigkeit zur Entgegennahme von Zustellungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen, ist eine Zustellung des Bußgeldbescheides an ihn zulässig und kann die Verjährung unterbrechen.
KG Berlin v. 18.03.2009:
Hat sich ein Rechtsanwalt als Verteidiger des Betroffenen mit der Bitte an die Ermittlungsbehörden gewendet, künftig Zustellungen an ihn zu bewirken, dann ist eine Zustellung eines Bußgeldbescheides in der betreffenden Angelegenheit an den Anwalt wirksam.
OLG Stuttgart v. 30.03.2009:
§ 51 Abs. 3 OWiG erlaubt es der Verwaltungsbehörde, an den gewählten Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, zuzustellen. Eine Rechtspflicht, von dieser Möglichkeit Gebrauch zumachen, besteht aber nicht. Vielmehr liegt die Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Die Zustellung an den Betroffenen ist auch bei fehlerhafter Ermessensausübung wirksam.
LG Potsdam v. 31.03.2009:
§ 51 Abs. 3 OWiG erlaubt es der Verwaltungsbehörde, an den gewählten Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, zuzustellen. Eine Rechtspflicht, von dieser Möglichkeit Gebrauch zumachen, besteht aber nicht. Vielmehr liegt die Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Die Zustellung an den Betroffenen ist auch bei fehlerhafter Ermessensausübung wirksam. Eine Wiedereinsetzungsfrist beginnt dann mit der Zustellung an den Betroffenen.
AG Nürtingen v. 23.04.2009:
Die Bevollmächtigung eines Verteidigers bedarf keiner bestimmten Form. Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, ob aus der Gesamtheit der - auch äußeren - Umstände auf das Vorliegen einer Verteidigungsvollmacht geschlossen werden kann. Hat der Verteidiger mitgeteilt, dass er von der Betroffenen beauftragt worden sei, eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert und gleichzeitig Akteneinsicht beantragt, in der Folgezeit Einspruch eingelegt, Fristverlängerung beantragt, den Einspruch mehrmals begründet, beantragt, die Betroffene vom Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden und ist dann schließlich auch in der Hauptverhandlung für die Betroffene - weiterhin ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht - erschienen, so sind dies typische Verteidigertätigkeiten, so dass auch die Zustellung des Bußgeldbescheides an ihn die Verjährung wirksam unterbrochen hat.
OLG Brandenburg v. 20.09.2009:
Steht fest, dass dem Rechtsanwalt mindestens eine rechtsgeschäftliche Vollmacht zur Verteidigung in einer Bußgeldsache erteilt worden ist, dann ist die Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger wirksam. Auf die Frage, ob unabhängig davon eine Vollmacht ohne den Namen des Betroffenen (Blankovollmacht) ausreichend ist, kommt dann nicht an.
KG Berlin v. 23.02.2010:
Die Zustellung eines Bußgeldbescheides an einen Rechtsanwalt ist nach § 5 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung i. V. mit § 7 Abs. 1 VwZG wirksam erfolgt, wenn der Rechtsanwalt in dem Meldeschriftsatz gegenüber der Verwaltungsbehörde angezeigt hat, vom Betroffenen, der sich nur über ihn, den Rechtsanwalt, äußern werde, mit der Interessenvertretung beauftragt worden zu sein, und wenn er gebeten hat, jede weitere Korrespondenz in dem Bußgeldverfahren ausschließlich über seine Kanzlei zu führen sowie ihm Akteneinsicht zu gewähren. Auf die erst später erfolgte Übersendung einer schriftlichen Vollmacht und deren Wirksamkeit als Verteidigervollmacht nach § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG kommt es nicht an.
OLG Celle v. 30.08.2011:
Eine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger liegt nicht vor, wenn die Zustellung ausdrücklich an die Kanzlei als solche und ohne jeden namentlichen Hinweis auf den bevollmächtigten Verteidiger erfolgt ist. Ein solcher Zustellungsmangel wird nicht durch die formlose Übersendung des Bußgeldbescheides an den Betroffenen in Verbindung mit der Unterrichtung über die an den Verteidiger veranlasste Zustellung geheilt.
KG Berlin v. 17.10.2011:
Ergibt sich aus dem Wortlaut einer als "außergerichtlich" bezeichneten Vollmacht und den darin im Einzelnen aufgeführten Befugnissen des Rechtsanwalts, dass die Vollmacht nicht allein auf die ausdrücklich beantragte Akteneinsicht beschränkt war, sondern den Rechtsanwalt umfassend zur Vertretung des Betroffenen als Verteidiger in dem gegen diesen anhängigen Bußgeldverfahren bevollmächtigen sollte, so kann die kraft Gesetzes bestehende Zustellungsvollmacht des Verteidigers nicht durch einen Passus in der Vollmachtsurkunde, dass der "Bevollmächtigte" für den Empfang von Bußgeldbescheiden nicht bevollmächtigt sei, ausgeschlossen werden.
OLG Köln v. 04.01.2013:
An den gewählten Verteidiger kann nur dann wirksam zugestellt werden, wenn sich gem. § 51 Abs. 3 S. 1 OWiG eine Urkunde über seine Bevollmächtigung bei den Akten befindet wobei es auch ausreichend ist, wenn die Vollmacht vom Betroffenen in der Hauptverhandlung zu Protokoll erklärt worden ist. Eine Vollmacht der Halterfirma zwecks Akteneinsicht genügt nicht im Bußgeldverfahren gegen den Geschäftsführer, der zur Tatzeit Fahrzeugführer war, auch wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt erklärt, den Betroffenen gleichfalls zu vertreten.
OLG Braunschweig v. 13.05.2013:
Ergibt sich aus den Akten, dass dem Verteidiger durch Rechtsgeschäft eine Vollmacht zur Vertretung des Betroffenen erteilt worden ist, kann an ihn wirksam zugestellt werden, selbst wenn sich eine auf ihn lautende schriftliche Verteidigervollmacht nicht bei den Akten befindet.
KG Berlin v. 24.07.2014:
Ein Rechtsanwalt kann auf Grundlage einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht, die neben der gesetzlichen Zustellungsvollmacht existiert und die keiner besonderer Form unterliegt, zustellungsbevollmächtigt i.S.d. § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG sein. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt seine Eigenschaft als Verteidiger des Betroffenen bei der Verwaltungsbehörde unter Beifügung einer schriftlichen Vollmacht angezeigt sowie beantragt hat, das Verfahren einzustellen und darüber hinaus mitgeteilt hat, dass der Betroffene die Täterschaft und den Tatvorwurf bestreitet. Es ist vor diesem Hintergrund unschädlich, dass die ausdrücklich Zustellungen umfassende Vollmacht weder die konkrete Angelegenheit noch den Namen des Betroffenen und des Bevollmächtigten benennt.
OLG Hamm v. 14.04.2015:
Erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheids an einen nicht bevollmächtigten Verteidiger, so tritt keine verjährungsunterbrechende Wirkung ein.
OLG Zweibrücken v. 06.01.2016:
Der Bußgeldbescheid kann mit verjährungsunterbrechender Wirkung auch dann an den Verteidiger zugestellt werden, wenn dessen Vollmacht dem Wortlaut nach zwar nur zur Verteidigung in einer „Strafsache“ ermächtigt, sich aus den Gesamtumständen jedoch ergibt, dass sich die Verteidigung auf den Gesamtvorfall, also auch auf die Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit beziehen soll.
AG Berlin-Tiergarten v. 07.03.2018:
Die Zustellung eines Bußgeldbescheides an einen Rechtsanwalt, der seine Bevollmächtigung (nur) "zur Regelung zivilrechtlicher Angelegenheiten" angezeigt hat, begründet auch dann keine Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG, wenn in der von ihm nachgereichten Vollmacht auch "Straf- und Bußgeldsachen" aufgeführt sind und er sich im späteren Verfahren unter Vorlage einer Strafprozessvollmacht auch als Verteidiger meldet.
Keine Zustellung durch Fax des Betroffenen an den Verteidiger:
OLG Celle v. 18.08.2015:
Ein Zustellungsmangel wird durch das Faxen des Bescheides von dem Betroffenen an den Verteidiger auch nicht gem. § 51 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 8 VwZG durch einen nachträglichen tatsächlichen Zugang beim Empfangsberechtigten geheilt. Es entspricht st. Rspr. der hiesigen Bußgeldsenate, das eine wirksame Zustellung an den Verteidiger jedenfalls voraussetzt, dass der Bußgeldbescheid erkennbar an ihn adressiert ist.
OLG Jena v. 18.02.2026:
Zur Vertretungsvollmacht und Entbindung von der Anwesenheitspflicht im OWiG-Verfahren; keine Beschränkung durch § 137 StPO
Landgericht Braunschweig v. 16.12.2024:
Zur Notwendigkeit einer förmlichen Abhilfeentscheidung des Erstgerichts bei Beschwerden gegen die Ablehnung von Terminsverlegungsanträgen
OLG Brandenburg v. 20.03.2023:
Maßgeblichkeit der letzten wirksamen Zustellung bei doppelter Zustellung an Betroffenen und Verteidiger
OLG Braunschweig v. 09.06.2023:
Zur Formwirksamkeit der elektronischen Begründung eines Zulassungsantrags zur Rechtsbeschwerde: Erfordernis der einfachen Signatur auch bei Einzelanwalt
OLG Hamm v. 15.06.2023:
Zur Unverschuldetheit der Fristversäumnis bei Rechtsmitteleinlegung durch Dritte oder kurzfristiger Beauftragung des Verteidigers
Amtsgericht Karlsruhe v. 25.08.2023:
Verjährungsunterbrechung bei unwirksamer Bußgeldbescheid-Zustellung und Akteneinsicht durch nicht bevollmächtigten Verteidiger
OLG Brandenburg v. 12.09.2022:
Zur Rechtsbeschwerdebegründung bei Abwesenheitsurteil und Wirksamkeit der Zustellung an den Betroffenen trotz Verteidigerbestellung
Landgericht Arnsberg v. 06.07.2022:
Anforderungen an die Darlegung technischer Gründe für die Nichtübermittlung einer Berufung als elektronisches Dokument
KG v. 05.12.2022:
Zur Zurechnung einer Verteidigererklärung als Einlassung des Betroffenen bei dessen Schweigen
OLG Hamm v. 12.04.2022:
Zum höchstpersönlichen Recht des letzten Worts des Betroffenen bei dessen Abwesenheit in der Hauptverhandlung
KG v. 08.02.2021:
Ablehnung eines Terminverlegungsantrags wegen Verteidigerkrankung im OWi-Verfahren und prozessuale Fürsorgepflicht
OLG Naumburg v. 18.03.2021:
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung der Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen des Betroffenen
OLG Düsseldorf v. 21.01.2021:
Zur Zulassung der Rechtsbeschwerde bei geringer Geldbuße und Anforderungen an Messgeräte (MessEG, Eichschein, Konformitätsbescheinigung)
OLG Koblenz v. 27.04.2021:
Zur Verwerfung des Einspruchs bei Verhinderung des Verteidigers und Ausbleiben des Betroffenen
OLG Thüringen v. 23.09.2020:
Zur Formwirksamkeit einer Rechtsbeschwerde bei Einreichung über beA mit eingescannter Unterschrift
KG v. 15.06.2020:
Anforderungen an die Vollmacht des Verteidigers für Zustellungen nach Mandatsniederlegung und erneuter Mandatierung
OLG Düsseldorf v. 28.02.2020:
Zum rechtlichen Gehör bei Sachvortrag des Verteidigers für den von der Erscheinungspflicht entbundenen Betroffenen
KG v. 08.10.2019:
Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht bei Ablehnung der Terminverlegung wegen verspäteter Akteneinsicht
OLG Oldenburg v. 04.12.2017:
Zur Unzulässigkeit eines verklausulierten Entbindungsantrags des Betroffenen durch den Verteidiger
Amtsgericht Potsdam v. 26.04.2019:
Zum Umfang des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers in Messdaten und Beschilderungsplan bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Amtsgericht Schleiden v. 09.04.2019:
Zur Einsicht in die vollständige Messreihe bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens
Amtsgericht Kleve v. 14.02.2019:
Zur Verjährungsunterbrechung durch Zustellung des Bußgeldbescheids an den Verteidiger ohne Vollmacht in den Akten
Amtsgericht Wittlich v. 20.08.2018:
Zum Akteneinsichtsrecht in digitale Falldatensätze und Gerätedokumentation bei Geschwindigkeitsmessungen (Poliscan FM 1)
Amtsgericht Wuppertal v. 05.12.2017:
Zur Besorgnis der Befangenheit bei Ablehnung eines Terminverlegungsantrags wegen Pflichtverteidigungstermin
BayObLG v. 06.12.2022:
Beginn der Rechtsmittelfrist bei Urteilsverkündung in Abwesenheit des Betroffenen und fehlender Vollmacht des Hauptverteidigers
Amtsgericht Lüdenscheid v. 29.03.2017:
Verfolgungsverjährung: Keine Unterbrechung durch unwirksame Zustellung des Bußgeldbescheids an den Verteidiger ohne Bevollmächtigung
OLG Hamm v. 08.08.2017:
Heilung unwirksamer Bußgeldbescheid-Zustellung durch tatsächlichen Zugang oder Akteneinsicht des Verteidigers
Amtsgericht Mettmann v. 25.01.2017:
Zur Verjährung einer Ordnungswidrigkeit bei fehlendem Nachweis der Zustellung des Bußgeldbescheids an den Betroffenen
Amtsgericht Mettmann v. 25.01.2017:
Zur fehlenden Zustellung eines Bußgeldbescheides an den Betroffenen trotz Empfangsbekenntnis des Verteidigers und Verjährung
OLG Celle v. 10.08.2026:
Zur Frist für die Rechtsbeschwerde im selbstständigen Einziehungsverfahren bei fehlender Zustellung und Vertretungsnachweis
OLG Saarbrücken v. 03.06.2024:
Voraussetzungen der wirksamen Zustellung eines Bußgeldbescheides zur Verjährungsunterbrechung
OLG Hamm v. 25.06.2015:
Zur Einspruchsverwerfung bei Verhinderung des Verteidigers und unzureichender Begründung der Terminsablehnung
OLG Hamm v. 14.04.2015:
Zur verjährungsunterbrechenden Wirkung der Bußgeldbescheid-Zustellung an den Verteidiger und deren Relevanz im Zulassungsverfahren.
OLG Hamm v. 20.01.2014:
Zur Unabänderbarkeit eines Urteils nach Zustellung und nachträglicher Ergänzung um Urteilsgründe
Landgericht Duisburg v. 10.01.2013:
Zur Unzulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags bei verspäteter Darlegung des fehlenden Verschuldens im OWi-Verfahren
Landgericht Arnsberg v. 27.04.2012:
Anwaltsgebühren in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten: Mittelgebühr und Unbilligkeit nach § 14 RVG
Amtsgericht Lüdinghausen v. 09.02.2012:
Akteneinsicht in Bedienungsanleitung von Messgeräten im Bußgeldverfahren: Urheberrecht und Zumutbarkeit der Übersendung
Landgericht Hagen v. 12.05.2011:
Zur Unbilligkeit der anwaltlichen Gebührenbestimmung im OWi-Verfahren nach Freispruch bei Rotlichtverstoß
OLG Hamm v. 21.01.2008:
Zur genügenden Entschuldigung des Betroffenen bei krankheitsbedingter Verhinderung des Verteidigers und der Pflicht zur Terminverlegung
Landgericht Bonn v. 27.10.2005:
Kriterien für die Billigkeit von Anwaltsgebühren im Strafverfahren: Bedeutung eines drohenden Fahrverbots und geringer Schaden