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Auch bei der fiktiven Abrechnung eines Fahrzeugschadens ist der Unternehmergewinn in Abzug zu bringen, wenn der Geschädigte einen eigenen, auf Gewinnerzielung ausgelegten Reparaturbetrieb unterhält und dieser in der Zeit der Reparatur nicht ausgelastet gewesen wäre. Der Geschädigte hat im Wege der sekundären Darlegungslast substantiierten Vortrag zur Auslastung seines Betriebs zu halten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |