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Die Parkerlaubnis auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte gilt nur, wenn der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist. Gut lesbar bedeutet, dass die Kontrolle der vollständigen Parkerlaubnis durch das Überwachungspersonal ohne erhebliche Schwierigkeiten, Hilfsmittel oder großen Zeitaufwand durch einen Blick in das Innere des Fahrzeuges möglich sein muss, typischerweise hinter der Windschutzscheibe oder an einer Seitenscheibe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |