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Eine vom Amtsgericht angeordnete Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, die unterhalb der gesetzlichen Mindestdauer von drei Monaten liegt, ist rechtsfehlerhaft. Die Sprungrevision der Amtsanwaltschaft ist in einem solchen Fall zulässig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |