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Die Beweiswürdigung zur Feststellung der Fahrereigenschaft hält rechtlicher Überprüfung nicht stand, wenn das Amtsgericht seine Überzeugung auf eine vergleichende Betrachtung von Messfoto und Porträtbildern stützt, aber das Rechtsbeschwerdegericht aufgrund der schlechten Qualität des Messfotos die festgestellten Identifizierungsmerkmale nicht zweifelsfrei erkennen kann. Vor einer neuen Entscheidung wird deshalb ein Sachverständigengutachten einzuholen sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |