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Die Feststellungen zu einer Geschwindigkeitsmessung mittels Stoppuhr aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug sind unzureichend, wenn Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen auf der nächtlichen Autobahn, zum Abstand des Polizeifahrzeugs zum Fahrzeug des Betroffenen sowie zur Anbringung und Beschaffenheit der Kilometrierungsschilder fehlen. Für die Zuverlässigkeit der Weg-Zeit-Messung ist ein eindeutiger Sichtkontakt der Polizeibeamten zum überwachten Fahrzeug und den die Messstrecke festlegenden Autobahnkilometrierungen am Beginn und Ende der Messung wesentlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |