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Eine Abtretungsvereinbarung ist wirksam, auch wenn der Verkehrsunfall nicht mit Ort und Datum benannt ist, sofern die Ansprüche durch Bezugnahme auf die Gutachtensnummer hinreichend bestimmbar sind. Desinfektionskosten für ein Fahrzeug nach einer Begutachtung durch Dritte sind in Zeiten der Corona-Pandemie als erforderliche Wiederherstellungskosten gemäß § 249 Abs. 2 BGB erstattungsfähig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |