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Die Begründung einer Geldbuße, die über der Geringfügigkeitsgrenze von 250,00 Euro liegt, muss Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen enthalten, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung der Bemessung und des Absehens von Zahlungserleichterungen zu ermöglichen. Eine verkehrsrechtliche Vorbelastung, die die Höhe der Geldbuße beeinflusst, muss näher bezeichnet werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |